Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( BilMoG ), welches am 28.05.2009 verkündet wurde, wird die internationale Rechnungslegung auch in das deutsche Handesrecht Einzug halten.
Insbesondere die International Financial Reporting Standards ( IFRS ) gewinnen immer mehr an Einfluss in die Bilanzierungspraxis. Deutsche bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen sich deshalb mit den teilweise neuen Bilanzierungsregeln nach dem BilMoG befassen.
Unabhängig davon, ob Sie ihren Jahresabschluss nach dem BilMoG erstellen lassen wollen oder den erstellten Jahresabschluss prüfen lassen müssen, können Sie von unserer Kompetenz profitieren, da die IFRS zu unseren Spezialgebieten gehört.
Gerne stehen wir Ihnen auch bei der Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS beratend zur Seite.