Jahresabschlüsse auf Basis der entsprechenden Buchhaltung sind nicht nur ein wichtiges Instrument der externen Rechnungslegung, sie sind zudem die Pflicht eines jeden Unternehmers. Wir stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite und erstellen Ihren Jahresabschluss gemäß Handels- und Steuerrecht.
Gemäß dem Standard des IDW ( Institut der Wirtschaftsprüfer ) IDW S 7 : Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen vom 27.11.2009 können wir von Ihnen mit einer der drei nachfolgenden Erstellungsarten beauftragt werden:
Bei dieser Auftragsart entwickeln wir den Jahresabschluss aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen nach gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit oder Plausibilität der uns vorgelegten Unterlagen erfolgt nicht.
Bei dieser Auftragsart beurteilen wir neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Beurteilungen auf ihre Plausibilität, um mit einer gewissen Sicherheit ausschließen zu können, dass diese nicht ordnungsgemäß sind.
Bei dieser Auftragsart beurteilen wir neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit durch geeignete Maßnahmen im Sinne der die Abschlussprüfung betreffenden IDW Prüfungsstandards die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise. Die Erstellung mit umfassenden Beurteilungen umfasst die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Angemessenheit sowie der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems.