Auch wenn ein Mutterunternehmen Tochterunternehmen besitzt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht, einen Konzernabschluss aufzustellen und prüfen zu lassen, befreit sein. Trotzdem ist es für Adressaten wie Banken oder Gesellschafter von großem Interesse festzustellen, wie sich die Rechnungslegung der gesamten Firmengruppe darstellt.
Somit kann es sinnvoll sein, einen Konzernabschluss trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung zu erstellen.
Wir erledigen für Sie die Erstellung eines Konzernabschlusses oder stehen Ihnen im Falle der Erstellung durch Ihr Unternehmen beratend zur Seite.
Selbstverständlich gehört auch die Prüfung eines Konzernabschlusses zu unserem Dienstleistungsangebot.