Unternehmensbewertungen werden unter anderem bei unternehmerischen Initiativen, wie zum Beispiel bei Kauf oder Verkauf von Unternehmen, Fusionen, Zuführungen von Eigen- oder Fremdkapital, Sacheinlagen ( einschließlich der Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens ), Börsengängen oder Management-Buy-Outs vorgenommen.
Auch erforderliche Bewertungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage, wie zum Beispiel beim Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft, bei Erbauseinandersetzungen oder Erbteilungen sowie Abfindungsfällen im Familienrecht sind Anlass für eine Unternehmensbewertung.
Der Wirtschaftsprüfer kann bei der Unternehmensbewertung in verschiedenen Funktionen tätig werden:
Als neutraler Gutachter ermittelt der Wirtschaftsprüfer einen objektivierten, also einen von den Wertvorstellungen der betroffenen Parteien unabhängigen Unternehmenswert.
Als Berater ermittelt der Wirtschaftsprüfer einen subjektiven, unter Berücksichtigung individueller Planungen, Entscheidungswert.
Als Schiedsgutachter oder Vermittler kann der Wirtschaftsprüfer tätig werden, indem er einen Einigungswert ermittelt, der die Wertvorstellungen beider beteiligten Parteien berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung des Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ( IDW ) : Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen ( IDW S 1 i.d.F. 2008 ) ermitteln wir Unternehmenswerte. Dabei werden auch Einflüsse der Unternehmenssteuerreform 2008 / 2009 berücksichtigt.
Aufgrund intensiver Beschäftigung mit dem Themengebiet Unternehmensbewertung zählt diese zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.